Haftungsbestimmungen für Umzugsverträge
SkyUmzüge GmbH
Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein
1. Gesetzliche Grundlage
Für unsere Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Umzugsvertrag, insbesondere die §§ 451d bis 451g HGB.
2. Haftungshöchstbetrag
Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist gesetzlich begrenzt. Der gesetzliche Haftungshöchstbetrag beträgt 620,00 EUR je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
3. Gesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbefreiungen
Wir haften nicht, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden und deren Folgen nicht abgewendet werden konnten.
Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen oder eingeschränkt, soweit der Schaden insbesondere zurückzuführen ist auf:
- fehlende oder ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden,
- Behandlungen, Verladen oder Entladen des Umzugsguts durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs,
- die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, die besonders leicht zu Schäden, insbesondere Bruch, innerem Verderb, Auslaufen oder Funktionsstörungen, führt,
- unvollständige, unrichtige oder unterlassene Angaben des Kunden,
- Beförderung von nicht vereinbartem Ausschlussgut, Gefahrgut oder besonders schadensanfälligem Gut ohne ausdrückliche Anzeige und Vereinbarung.
4. Wert- und besonders schadensanfällige Gegenstände
Für Bargeld, Urkunden, Schmuck, Edelmetalle, Münzen, Wertpapiere, Sammlungen, Kunstgegenstände, Unikate, Datenträger ohne Sicherung sowie sonstige Gegenstände von außergewöhnlichem Wert oder besonderem Schadensrisiko besteht eine weitergehende Haftung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
5. Zusatzversicherung / deklarierter Wert
Eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Haftung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder eine gesonderte Transport- oder Umzugsversicherung abgeschlossen wurde.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, auf einen erhöhten Wert oder ein besonderes Schadensrisiko vor Vertragsschluss hinzuweisen und bei Bedarf eine zusätzliche Absicherung zu verlangen.
6. Schadensanzeige
Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind uns spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
Äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen.
Die Anzeige muss zur Wahrung gesetzlicher Ansprüche nach Ablieferung in Textform erfolgen und den Schaden möglichst konkret bezeichnen.
Bei nicht fristgerechter Anzeige erlöschen gesetzliche Ersatzansprüche, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
7. Mitwirkung des Kunden / Schadensminderung
Der Kunde ist verpflichtet,
- das Umzugsgut bei Ablieferung unverzüglich zu prüfen,
- erkennbare Schäden sofort festzuhalten,
- Schadensminderungsmaßnahmen zu ergreifen,
- uns die Prüfung des Schadens zu ermöglichen,
- auf Verlangen geeignete Nachweise zum Schaden, zum Wert und zum Schadensumfang vorzulegen.
8. Wegfall von Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen
Gesetzliche Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die wir vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
9. Sonstige Haftung
Für Schäden, die nicht Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts betreffen, gelten die vertraglichen und gesetzlichen Haftungsregeln. Eine unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
Diese Haftungsbestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SkyUmzüge GmbH.